Barrierefreiheit

Barrierefreiheit

Barrierefreiheitserklärung

(Stand der Erklärung: 23.09.2025)

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.thepragrundschulebadlangensalza.de veröffentlichte Webseite. 

Wir, sind bemüht, unsere Website im Einklang mit den Richtlinien der BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) und den WCAG 2.1 (Richtlinien für barrierefreie Webinhalte) barrierefrei zugänglich zu machen. Die BITV 2.0 ist eine Verordnung und setzt den §12b des Behindertengleichstellungsgesetztes (BGG) um.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unsere Website ist weitestgehend mit den Anforderungen geltender Gesetze vereinbar. Nicht barrierefreie Inhalte werden schrittweise weiter angepasst.

Einschränkungen bei der Barrierefreiheit
Für die nachfolgenden inhaltlichen und technischen Aspekte bestehen noch vereinzelte Mängel.

Einige Dokumente sind noch nicht vollständig barrierefrei.

Leichte Sprache / Gebärdensprache:
Die Internetseite www.thepragrundschulebadlangensalza.de enthält bislang keine Informationen in leichter Sprache und keine Informationen in Gebärdensprache. Wir bitten Sie die Vorlesefunktion mit einem persönlichen Screenreader anzuwenden, unsere Website verzichtet auf dieses Angebot. Wir bemühen uns, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen. Nicht immer ist dies möglich. Bitte schreiben Sie uns, wenn Ihrer Ansicht nach ein Text oder Sachverhalt unnötig kompliziert dargestellt wird.

Uns ist bewusst, dass trotz kontinuierlicher Optimierungen kleinere Barrieren bestehen können. Wir nehmen diese ernst und arbeiten fortlaufend daran, bestehende Einschränkungen schrittweise zu identifizieren und im Rahmen unserer technischen und organisatorischen Möglichkeiten zu beheben. Unser Ziel ist es, die Zugänglichkeit unserer Angebote stetig zu verbessern und eine möglichst barrierefreie Nutzung zu gewährleisten.


Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?  Mit dem folgenden Formular können Sie digital eine Barriere melden.

Barrieren melden
Name

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.